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Herzlich Willkommen beim Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e.V.


Im Industrie-Club Mitteldeutschland, der im Jahr 1992 gegründet wurde, haben sich Unternehmer, Führungskräfte und andere Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik des Großraumes Halle - Leipzig - Dessau zusammengeschlossen.

Sie setzen sich für die Entwicklung der freien sozialen Marktwirtschaft ein und vertreten diesen Standpunkt in Wirtschaft und Gesellschaft nach außen.

Designpreis Halle 2007 ausgeschrieben

Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e.V. ist Veranstalter des Designpreis Halle, der am 16. November 2007 erstmals vergeben wird.

 

Weitere Informationen zum Designpreis

Vorstand

Manfred Kübler 
Präsident
(Vorstandsvorsitzender Volksbank Halle /Saale eG) 

Andreas Hiltermann
Vizepräsident
(Geschäftsführer InfraLeuna Infrastruktur und Service GmbH Leuna) 

Prof. Dr. Peter Heimann
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied
(Hauptgeschäftsführer IHK Halle-Dessau) 

Wolfgang Grohmann
für Finanzen zuständiges Präsidiumsmitglied
(Bankdirektor a. D. Dresdner Bank AG Halle)

Dietmar Schulz
für Öffentlichkeitsarbeit zuständiges Präsidiumsmitglied
(Geschäftsführer alpha2000 GmbH Halle)

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

(1) Der Verein führt den Namen "Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle". Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Namen "Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e. V.", im folgenden als Industrie-Club bezeichnet.

 

(2) Sitz des Vereins ist Halle.

 

(3) Der Industrie-Club strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau an.

 

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

(5) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

 

§ 2 Allgemeiner und besonderer Zweck

 

(1) Der allgemeine Zweck des Industrie-Clubs Mitteldeutschland zu Halle ist die Förderung der ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, einem Zusammenschluß von Unternehmern, Führungskräften und sonstigen wirtschaftlich herausragenden natürlichen Personen, die sich für die Erhaltung und Entwicklung der freien und sozialen Marktwirtschaft einsetzen.Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle nimmt insbesondere auch die allgemeinen, sich aus der beruflichen und unternehmerischen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Wirtschaftszweiges der Mitglieder wahr.

 

(2) Im besonderen Nebenzweck versteht sich der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle auch als Fördereinrichtung des Juniorenkreises der IHK Halle-Dessau.

 

(3) Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle strebt den Kontakt mit anderen Gruppen der Gesellschaft an und zwar ohne Rücksicht auf deren politischen, sozialen und religiösen Standort, um durch gemeinsame Gespräche und Veranstaltungen Verständnis für einander zu wecken. Dabei strebt der Verein den sozialen Ausgleich zwischen den Interessen unterschiedlicher Gruppen zur Förderung der freien und sozialen Marktwirtschaft an.

Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle kann wissenschaftliche Veranstaltungen durchführen, Forschungsvorhaben fördern und wohltätige Aufgaben unterstützen sowie die Kultur in Mitteldeutschland fördern, soweit dies dem allgemeinen Vereinszweck dienlich ist.

  

 

§ 3 Steuerbegünstigte Zwecke

 

(1) Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins weder Beiträge noch Anteile des Vermögens zurück.

(4) Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Industrie-Clubs Mitteldeutschland zu Halle fremd sind oder zuwiderlaufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.“

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Die Mitglieder können alle Unternehmer und Führungskräfte der Wirtschaft sein sowie andere natürliche Personen, die an der Zielsetzung des Industrie-Clubs interessiert sind.

 

(2) Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Voraussetzung ist die Benennung von 2 Bürgen.

(3)Unternehmer und Führungskräfte sollen mindestens fünfundsiebzig von Hundert der Mitgliederzahl stellen.

 

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres oder Ausschluß. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten gegen die Interessen des Industrie-Clubs verstößt.

 

(5) Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des Präsidiums. Das Mitglied wird davon schriftlich unterrichtet unter Angabe der Gründe. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich vor Erlaß des Beschlusses zu äußern.

Der Ausschluss wird rechtskräftig, wenn das ausgeschlossene Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen durch eingeschriebenen Brief beim Präsidenten Einspruch erhebt. über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

 

(6) Ein Mitglied, das trotz dreimaliger Mahnung - in der letzten Mahnung unter Hinweis auf die Folgen - den fälligen Jahresbeitrag nicht bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres entrichtet, verliert die Mitgliedschaft, ohne daß es eines Beschlusses des Präsidiums bedarf.

Der Verlust der Mitgliedschaft wird rechtskräftig, wenn das ausgeschiedene Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung über sein Ausscheiden beim Präsidenten durch eingeschriebenen Brief Einspruch erhebt, über den das Präsidium entscheidet. Die Anrufung der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen.

 

(7) Es können Ehrenmitgliedschaften verliehen werden. Sie wird Mitgliedern angetragen, die sich aufgrund ihres außerordentlichen Engagements um den Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle im besonderen Maße verdient gemacht haben. über die Verleihung entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder werden auf Dauer beitragsfrei gestellt.

 

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

 

Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle erhebt einen Jahresbeitrag und eine Aufnahmegebühr, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Beitrag ist spätestens 4 Wochen nach der ordentlichen Mitgliederversammlung fällig. Bei Ausscheiden während des Geschäftsjahres werden anteilige Beiträge nicht erstattet. Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

 

 

§ 6 Organe

 

(1) Die Organe des Industrie-Clubs Mitteldeutschland zu Halle sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium.

 

(2) Dem Präsidium kann ein Beirat beratend zur Seite stehen.

 

(3) Die Mitglieder des Beirats werden auf Beschluss des Präsidiums durch den Präsidenten ernannt. Dem Beirat sollen nicht mehr als 10 Persönlichkeiten angehören.

 

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

(1) Einmal jährlich findet am Jahresbeginn eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Hierzu hat der Präsident, oder bei Verhinderung sein Vertreter, spätestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.

 

(2) Der Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung unterliegen:

 

a) die Genehmigung der Jahresrechnung

b) die Entlastung des Präsidiums

c) die Wahlen zum Präsidium

d) die Bestellung von Rechnungsprüfern

e) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr

f)  Satzungsänderungen.

 

(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies schriftlich verlangen oder das Präsidium dies beschließt.

 

(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder im Verhinderungsfall von einem anderen Präsidiumsmitglied geleitet.

 

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist jedem Mitglied zu übersenden.

 

(6) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

 

(7) Zur änderung der Satzung bedarf es der Stimmenmehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder.

 

 

§ 8 Präsidium

 

(1) Das Präsidium entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Präsident, das mit der Geschäftsführung beauftragte Präsidiumsmitglied und das für Finanzen zuständige Präsidiumsmitglied sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten. Im Innenverhältnis ist die Zustimmung eines weiteren Präsidiumsmitgliedes erforderlich.

 

(2) Das Präsidium besteht aus 5 Mitgliedern. Die Präsidiumsmitglieder werden auf 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl in direkter Form ist nur zweimal zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Präsidiumsmitgliedern kann das Präsidium seine Mitglieder kooptieren. In diesem Fall sind bei der nächsten Mitgliederversammlung die freigewordenen Präsidiumspositionen zur Wahl zu stellen.

 

(3) Die Mitglieder des Präsidiums werden von den Mitgliedern unter gleichzeitiger Festlegung ihrer Funktion im Präsidium gewählt. Die Verantwortungsbereiche im Präsidium gliedern sich wie folgt: Neben dem Präsidenten gehört dem Präsidium ein Vizepräsident an. Ein Mitglied des Präsidiums ist zuständig für Finanzen, ein Mitglied des Präsidiums ist zuständig für öffentlichkeitsarbeit und ein weiteres Mitglied des Präsidiums übernimmt die Aufgaben eines Geschäftsführers.

 

(4) Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend sind. Es entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

 

(5) Das Präsidium ist befugt, einzelne Mitglieder ganz oder vorübergehend, befristet oder auf Dauer beitragsfrei zu stellen.

 

 

§ 9 Auflösung

 

Bei Auflösung des Clubs fällt das Vermögen der "Franckeschen Stiftung" zu, die es ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

 

§ 10 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Halle, den 03. April 2003

 

Zuletzt geändert am 14. Juni 2001

Beitragsordnung

 § 1   Grundsätze

(1)


(2)



(3)



(4)

  

Der Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe des Paragraphen 5 der Satzung wird einmal jährlich erhoben, die Aufnahmegebühr einmalig nach Eintritt in den Verein.

Die Mitgliederversammlung kann bei ihrer Einberufung im jeweils laufenden Jahr über Beibehaltung oder Veränderung der in den folgenden Paragraphen genannten Beiträge und Gebühren für das darauffolgende Jahr beschließen.

Der Jahresbeitrag wird spätestens vier Wochen nach der ordentlichen Mitgliederversammlung fällig und entsprechend den getroffenen Vereinbarungen mit den Mitgliedern per Lastschriftverfahren auf das Vereinskonto eingezogen.

Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Auf den jeweiligen Monat ist dann aufzurunden, wenn das Mitglied bis zum 15. des Monats eingetreten ist. Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall ungekürzt zu entrichten.


 § 2  Aufnahmegebühr
       

Die Aufnahmegebühr beträgt 600,00 €.


 § 3  Mitgliedsbeiträge

(1)

(2)


(3)

 

  

Der Jahresbeitrag für Unternehmer beträgt 250,00 €.

Der Jahresbeitrag für natürliche in Verbänden/Institutionen/Gebietskörperschaften beschäftigte Personen beträgt 200,00 €.

Im Einzelfall kann das Präsidium nach Maßgabe des Paragraphen 8 der Satzung Mitglieder ganz oder vorübergehend, befristet oder auf Dauer unabhängig von der Frist im Paragraphen 1 Absatz (2) beitragsfrei stellen bzw. deren Beitrag mindern.


Die Beitragssatzung tritt am 29. März 2007 in Kraft.

Beitrittserklärung

Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e. V.

Hier können Sie sich die Beitrittserklärung als Formular herunterladen.

  Beitrittserklärung

Reden und Vorträge

Unsere Vortrags- und Diskussionsforen mit prominenten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben sich zur guten und vielgefragten Tradition entwickelt.

Reden
  Gebhardt Rohde

Vorträge
  Deutschland heute und morgen - Prof. Dr. Roland Berger 08.11.2004
Notwendige Reformen und die Lage Sachsen-Anhalts

Ziele des Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e.V.

Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e. V.
Der Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e. V. ist der Zusammenschluss von zur Zeit 58 Unternehmerpersönlichkeiten der bedeutendsten (Industrie-)unternehmen im Großraum Halle. Der im Jahre 1996 gegründete Club setzt sich für die Erhaltung und Entwicklung der freien und sozialen Marktwirtschaft ein. In diesem Sinne werden wissenschaftliche Veranstaltungen und Vortrags- und Diskussionsforen durchgeführt, wohltätige Aufgaben unterstützt und kulturelle Projekte in Mitteldeutschland gefördert.

Enge Zusammenarbeit mit der IHK Halle-Dessau
In der Satzung des Industrie-Club Mitteldeutschland zu Halle e. V. heißt es: "Der Industrie-Club strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau an.". Dieses Ziel wurde in den zurückliegenden Jahren verwirklicht. Als Symbol dafür steht der Veranstaltungsort der monatlichen Vortrags- und Diskussionsforen des Clubs. Es ist, von Ausnahmen abgesehen, der ehrwürdige Vollversammlungssaal der Industrie- und Handelskammer. Dort treffen sich zu den Vortrags- und Diskussionsforen in der Regel fünfzig bis hundert Clubmitglieder und -gäste. Diese Veranstaltungen sind öffentlich und haben mittlerweile einen festen Platz im gesellschaftlichen Leben der Saalestadt Halle. Vortrags- und Diskussionsforen finden aber nicht nur in den Räumen der IHK, sondern auch vor Ort in Unternehmen oder beispielsweise an geschichtsträchtigen Orten Mitteldeutschlands wie der Novalis-Gedenkstätte Schloß Oberwiesenstedt statt. Darüber hinaus treffen sich die Club-Mitglieder zu regelmäßigen Stammtischen oder gehen gemeinsam auf Reisen. Das Club-Leben ist vielfältig.

Plattform für branchenübergreifende Informationen
Jürgen Adler, geschäftsführender Gesellschafter der 3DMarketing und Design GmbH aus Halle, ist seit 1999 Mitglied im Industrie-Club. Warum ist er damals dem Verein beigetreten? "Der Industrie-Club ist eine Plattform, wo die prägnantesten Vertreter der regionalen Wirtschaft zu finden sind. Mich haben der Dialog und Erfahrungsaustausch sowie branchenübergreifende Informationen interessiert", so Jürgen Adler, der zu den aktiven Teilnehmern am Club-Leben gehört. "Durch die Teilnahme am Club-Leben bekomme ich immer wieder interessante Anregungen und Denkanstöße. Zahlreiche Gespräche entwickeln sich, und das bereichert im wirklichen Sinne", sagt Jürgen Adler. Und mit dieser Meinung steht er nicht allein.

Manfred Kübler neuer Präsident des Industrie-Clubs

Halle, 29. März 2007. Manfred Kübler, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Halle (Saale) eG, ist neuer Präsident des Industrie-Clubs Mitteldeutschland zu Halle e.V. (IC). Er löst damit den langjährigen IC-Präsidenten und geschäftsführenden Gesellschafter der Rheingas Halle-Saalegas GmbH Lothar Körner ab, der nicht mehr kandidiert hatte.

 

Im Amt bestätigt wurden: Andreas Hiltermann (Geschäftsführer InfraLeuna GmbH) als Vizepräsident, Wolfgang Grohmann (Bankdirektor Dresdner Bank a. D.) als für Finanzen zuständiges Präsidiumsmitglied und Prof. Dr. Peter Heimann (Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau) als geschäfts-führendes Präsidiumsmitglied.

 

Neu gewählt wurde: Dietmar Schulz (geschäftsführender Gesellschafter alpha 2000 GmbH Halle) als für öffentlichkeitsarbeit zuständiges Präsidiumsmitglied.

 

IC_Bau_2/2007